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Politischer Druck aus dem Bäckerhandwerk

Auch in der politischen Sommerpause hat sich der Zentralverband intensiv für die Betriebe eingesetzt – im Bereich der Energiepolitik, beim Bürokratieabbau sowie beim Erhalt des reduzierten Mehrwertsteuersatzes. Erfahren Sie mehr über unsere Arbeit.

Der Zentralverband hat sich auch in den letzten Wochen intensiv für die Interessen der Betriebe eingesetzt – besonders im Bereich der Energiepolitik, beim Bürokratieabbau sowie beim Erhalt des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 %:

1.  Energiepolitik

Der Zentralverband stand in den letzten Monaten mehrfach im Austausch mit dem Bundeskanzleramt, dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), dem Bundesernährungsministerium (BMEL) sowie mit Fachabgeordneten der Ampel-Koalition und der CDU/CSU und hat Forderungspapiere übermittelt, um Planungs- und Investitionssicherheit für die Betriebe zu schaffen, die Energiepreisbremsen zu verlängern und die Energiekosten zu senken (durch Absenkung der Stromsteuer, Reduzierung von Entgelten und Umlagen sowie Ausweitung des Energieangebots). Unsere Forderungspapiere dazu finden Sie unterhalb. 

Die Industrie, die DGB-Gewerkschaften, Grüne und Teile der SPD-Bundestagsfraktion fordern die Einführung eines Industriestrompreises, also einen Strompreisdeckel für einen ausgewählten Kreis von Industrieunternehmen. In der zunehmenden öffentlichen Debatte um den Industriestrompreis hat sich der Zentralverband auch dahingehend an die Bundesregierung, Vertreter der Ampel-Koalition und an die Presse gewandt mit der Forderung, dass Handwerksbäckereien ebenfalls unter einen Industriepreis fallen müssen, falls dieser eingeführt werden sollte. Die Landesinnungsverbände des Bäckerhandwerks haben auf Anregung des Zentralverbandes diese Forderung im Vorfeld der Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz in Brüssel nochmals ihren Landesregierungen übermittelt.  

Vorläufige Ergebnisse:  

In der Berichterstattung fand das Bäckerhandwerk besondere Beachtung. Unsere Position wurde vielfach in den Print-Medien, in Fernseh- sowie Online-Beiträgen aufgenommen (so etwa in der BILD und der Handwerkszeitung).  

Bundeskanzler Scholz sowie die FDP lehnen die Einführung eines Industriestrompreises bisher ab. Bundesfinanzminister Lindner begründete dies mehrfach damit, dass ein Industriestrompreis das Bäckerhandwerk und den Mittelstand benachteiligen würde (siehe folgenden Link ab Min. 8:12).  

Vom BMWK und BMEL wurde dem Zentralverband geantwortet, dass zum aktuellen Zeitpunkt hinsichtlich des sogenannten Brückenstrompreises noch keine abschließende Entscheidung getroffen sei; man nehme die Bedenken des Zentralverbandes zur Kenntnis und werde diese bei der weiteren Ausgestaltung im Blick behalten. Auch Ministerpräsident Weil hat öffentlich dafür plädiert, nicht mehr von einem Industrie-, sondern nur noch von einem Brückenstrompreis zu sprechen und im ZDF betont, dass dieser auch Handwerksbetriebe betreffen könnte (siehe folgenden Link ab Min. 6:08). 

2. Bürokratieabbau 

Der Zentralverband hatte sich in den vergangenen Monaten intensiv dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung das Bürokratieentlastungsgesetz zügig auf den Weg bringt und damit spürbar die bürokratischen Belastungen der Betriebe abbaut. Dazu hatte der Zentralverband bei der Bundesregierung 32 konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau eingereicht und Gespräche mit dem zuständigen Staatssekretär beim Bundesjustizministerium und zuständigen Fachabgeordneten des Bundestages geführt. Zum Teil wurden Änderungen in Gesetzen und Verordnungen des Bundes gefordert, zum Teil Änderungen im EU-Recht, für die sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene einsetzen sollte.  

Des Weiteren hatte der Zentralverband eine Kampagne für nachhaltigen Bürokratieabbau in den sozialen Medien gestartet, mit der Bäckerinnen und Bäcker erklären, welche Bürokratie ihnen das Arbeitsleben unnötig schwer macht. Für die zahlreiche Beteiligung von Betrieben bedanken wir uns sehr herzlich.  

Der gemeinsame Einsatz hatte nun erste Erfolge:  

Bei der Kabinettsklausur in Meseberg hat die Bundesregierung einen 10-Punkte-Plan für den Wirtschaftsstandort Deutschland vorgestellt, mit dem sie Impulse für die Wirtschaft geben will. Zentrales Thema darin ist unter anderem der Bürokratieabbau: „In Deutschland ist über die Jahrzehnte ein regelrechtes Bürokratie-Dickicht entstanden, das nur noch schwer zu durchdringen ist. Mittlerweile ist dies ein echtes Investitionshemmnis, gerade für den Mittelstand. Die Verwaltung in Deutschland soll den Unternehmen als Partner zur Seite stehen. Verfahren sollen beschleunigt, Bürokratie abgebaut und möglichst keine neue aufgebaut werden. In Deutschland wie in der Europäischen Union. Dem dient das Bürokratieentlastungsgesetz, dessen Eckpunkte die Bundesregierung (…) beschließen wird. Gemeinsam mit den europäischen Partnern, insbesondere mit der französischen Regierung, soll die Initiative für Bürokratieentlastung, bessere Rechtsetzung und moderne Verwaltung in Europa ergriffen werden.“ Wie vom Zentralverband gefordert, bekennt sich die Bundesregierung darüber hinaus in dem 10-Punkte-Plan dazu, Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter zu beschleunigen. Den 10-Punkte-Plan finden Sie hier.  

Auf der Kabinettsklausur verabschiedete die Bundesregierung außerdem ein „Wachstumschancengesetz“ sowie Eckpunkte für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz (Abkürzung: BEG IV). Mit diesen soll ein wesentlicher Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden geleistet werden. Die Eckpunkte sehen unter anderem folgende Neuerungen vor: 

  • Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV): In den Eckpunkten wurde die Forderung des Zentralverbandes aufgenommen, die digitale Form für schriftliche Aufzeichnungen über enthaltene Allergene zu ermöglichen. Dies soll dann auch für verpflichtende Informationen über in loser Ware enthaltene Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen gelten, da für die Art und Weise der Kennzeichnung in den einschlägigen Vorgaben auf die Regelung der LMIDV verwiesen wird. 

  • Informationspflichten: Diese sollen auf Entlastung für den Mittelstand überprüft werden. Dabei sollen die Informationspflichten im Energierecht, im Mess- und Eichwesen, im Rahmen der Wirtschaftsstatistik, Gewerbe- und Handwerksordnung sowie in branchen- und berufsspezifischen Verordnungen auf den Prüfstand gestellt werden. 

  • Aufbewahrungsfristen: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. 

  • Schriftformerfordernisse: Die elektronische Form soll im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Regelform werden. Deshalb sollen zahlreiche Schriftformerfordernisse soweit wie möglich aufgehoben werden. Auch soll der Rechtsverkehr für die Wirtschaft sowie für Bürgerinnen und Bürger vereinfacht und weitmöglichst digitalisiert werden. 

  • Arbeitsverträge: Im Nachweisgesetz soll eine Regelung geschaffen werden, wonach ein schriftlicher Arbeitsvertrag durch eine elektronische Form ersetzt werden kann. Entsprechendes soll für Änderungsverträge gelten. Ausgenommen werden sollen die Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige nach § 2a Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Für Arbeitszeugnisse soll ebenfalls die elektronische Form ermöglicht werden. 

  • Arbeitszeit: Das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz soll mit dem Ziel angepasst werden, dass die jeweiligen Aushangpflichten auch erfüllt werden, wenn dieser die Informationen elektronisch zur Verfügung stellt, sofern alle Beschäftigten freien Zugang zu den Informationen haben. 

Das Eckpunktepapier zu dem geplanten weiteren Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) finden Sie hier

3. Unsere Kampagne für den Erhalt der 7 % Mehrwertsteuer 

Der seit der Corona-Pandemie reduzierte Steuersatz von 7 % bringt erhöhte Kaufkraft für Ihre Kunden und entlastet Bäckereien mit Cafébetrieb. Doch zum Jahresende soll diese Regelung auslaufen, was zu höheren Preisen beim Inhouse-Verzehr führen könnte. Der Zentralverband hat eine Kampagne gestartet, mit der er sich bei der Bundesregierung für eine Fortführung der Absenkung stark macht und ruft alle Innungsbäcker auf, sich daran zu beteiligen. Nutzen Sie die zahlreichen kostenlosen Werbemittel und machen Sie Ihre Kunden auf die Folgen aufmerksam, wenn die Politik jetzt nicht tätig wird.  

Petition pro 7%: Jetzt unterschreiben und mitmachen! 

Unterzeichnen Sie außerdem die Petition des DEHOGA-Bundesverbandes „Keine Steuererhöhung: 7% Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie müssen bleiben!“ Und nutzen Sie bitte darüber hinaus Ihre Kontakte und Ihre Reichweite: Machen Sie die Petition unter Ihren Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern sowie in Ihren Familien bekannt. Werben Sie mit uns gemeinsam für Unterschriften. Denn jede Unterstützung ist wichtig, wenn es um die Beibehaltung der 7 % geht. Lassen Sie uns mit einer maximalen Unterstützerzahl demonstrieren, wie existenziell wichtig die Beibehaltung der 7 % ist. Unsere aufmerksamkeitsstarken Werbemittel und die Petition können Sie im Link am Ende des Beitrages kostenlos abrufen.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung!

 

Stand: 14. September 2023